Gebühren
ab 01.01.2022
ab 01.01.2022
Gebührentafel zu § 24 der Friedhofsordnung Töpen vom 01.07.2019
Familiengrab | 990,00 € |
Verlängerung pro Jahr (1/20 der Kaufsumme) Mindestverlängerung: 5 Jahre | 49,50 € |
Reihengrab | 550,00 € |
Verlängerung pro Jahr (1/20 der Kaufsumme) Mindestverlängerung: 5 Jahre | 27,50 € |
Kindergrab | 275,00 € |
Urnengrab (pro Urne) | 550,00 € |
Verlängerung pro Jahr (1/15 der Kaufsumme) Mindestverlängerung: 5 Jahre | 36,85 € |
Urnengrab anonym (Urnensammelgrab) | 550,00 € |
Urnengrab pflegefrei – Stele | 1.200,00 € |
Der Schriftzug (Vorname, Name, Geburtsjahr, Sterbejahr) Ausführung „Siehler“ in Alu ist über das Pfarramt zu bestellen und zu bezahlen. Pro Zeichen fallen 24,50 € an, zzgl. Montage 116 €. | |
Gebühr für separate Urnenbeisetzung | 30,00 € |
Benutzung der Friedhofskapelle | 80,00 € |
Bestattungsgebühr Gemeindeglieder KG Töpen und Isaar | 110,00 € |
Bestattungsgebühr Nicht-Gemeindeglieder | 165,00 € |
Amtsgebühr (Pfarrer) für Nichtmitglieder der ELKB | 250,00 € |
Gebühr für Abräumung nach Ablauf des Nutzungsrechts durch den Friedhofträger | 500,00 € |
Die Genehmigungsgebühr für Grabmale beträgt 5 % der Rechnungssumme für den Grabstein. Die Grabmale sind vom Pfarramt zu genehmigen. |
Zu beachten ist, dass nur noch Biournen zulässig sind.
Evang.-Luth. Pfarramt Töpen
Kirchstr. 3, 95183 Töpen
Tel. (0 92 95) 3 33
Fax (0 92 95) 92 18
E-Mail: Kontakt
Des Menschen Herz erdenkt sich seinen Weg; aber der HERR allein lenkt seinen Schritt.
Alles, was ihr tut mit Worten oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn.
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