Die ausführliche Beschreibung können Sie hier lesen.
Zu beachten ist, dass nur noch Biournen zulässig sind.
Inhaltsverzeichnis:
I. Allgemeine Bestimmungen
§1 Bezeichnung und Zweck des Friedhofs
§2 Verwaltung des Friedhofs
II. Ordnungsvorschriften
§3 Verhalten auf dem Friedhof
§4 Veranstaltung von Trauerfeiern
§5 Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof
§6 Durchführung der Anordnungen
III. Bestattungsvorschriften
§7 Anmeldung der Bestattung
§8 Zuweisung der Grabstätten
§9 Verleihung des Nutzungsrechtes
§10 Ausheben und Schließen eines Grabes
§11 Größe der Gräber
§12 Ruhezeit
§13 Belegung
§14 Umbettungen
§15 Registerführung
IV. Grabstätten
§16 Einteilung der Gräber
§17 Nutzungsrechte
§18 Reihengräber
§19 Familiengräber
§20 Urnengräber
§21 Urnengräber pflegefrei
§22 Urnensammelgrab
V. Kirche und Leichenhalle
§23 Benutzung von Kirche und Leichenhalle
VI.Schlussbestimmungen
§24 Friedhofsgebühren
§25 Grabmal- und Bepflanzungsordnung
A. Gabmalordnung
B. Bepflanzungsordnung
§26 Allgemeines
§27 Inkrafttreten

12 Uhr Läuten aus Töpen
Kontakt
Evang.-Luth. Pfarramt Töpen
Kirchstr. 3, 95183 Töpen
Tel. (0 92 95) 3 33
Fax (0 92 95) 92 18
E-Mail: Kontakt
Die Losung von Heute
Du Menschenkind, alle meine Worte, die ich dir sage, die fasse mit dem Herzen und nimm sie zu Ohren!
Der Same, der auf guten Boden gesät wurde: Hier ist einer, der das Wort hört und versteht. Der trägt dann Frucht – sei es hundertfach, sei es sechzigfach, sei es dreißigfach.
© Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine
Weitere Informationen finden Sie hier
Jahreslosung 2025
