Friedhofsordnung
gültig ab 01.12.2025
gültig ab 01.12.2025
Die ausführliche Beschreibung können Sie hier lesen.
Zu beachten ist, dass nur noch Biournen zulässig sind.
Inhaltsverzeichnis:
I. Allgemeine Bestimmungen
§1 Bezeichnung und Zweck des Friedhofs
§2 Verwaltung des Friedhofs
II. Ordnungsvorschriften
§3 Verhalten auf dem Friedhof
§4 Veranstaltung von Trauerfeiern
§5 Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof
§6 Durchführung der Anordnungen
III. Bestattungsvorschriften
§7 Anmeldung der Bestattung
§8 Zuweisung der Grabstätten
§9 Verleihung des Nutzungsrechtes
§10 Ausheben und Schließen eines Grabes
§11 Größe der Gräber
§12 Ruhezeit
§13 Belegung
§14 Umbettungen
§15 Registerführung
IV. Grabstätten
§16 Einteilung der Gräber
§17 Nutzungsrechte
§18 Einzelgräber
§19 Familiengräber
§20 Urnengräber
§21 Verlängerung des Nutzungsrechtes
§22 Erlöschen des Nutzungsrechtes
§23 Wiederbelegung
§24 Rückerwerg
§25 Alte Rechte
§26 Wiesenerdgräber pflegearm
§27 Urnengräber pflegearm
§28 Urnengemeinschaftsanlage pflegefrei
V. Kirche und Friedhofskapelle
§29 Benutzung von Kirche und Friedhofskapelle
VI.Schlussbestimmungen
§30 Friedhofsgebühren
§31 Grabmal- und Bepflanzungsordnung
A. Gabmalordnung
B. Bepflanzungsordnung
§32 Allgemeines
§33 Inkrafttreten

Evang.-Luth. Pfarramt Töpen
Kirchstr. 3, 95183 Töpen
Tel. (0 92 95) 3 33
Fax (0 92 95) 92 18
E-Mail: Kontakt
Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe.
Zur Freiheit seid ihr berufen worden, liebe Brüder und Schwestern. Auf eins jedoch gebt acht: dass die Freiheit nicht zu einem Vorwand für die Selbstsucht werde, sondern dient einander in der Liebe!
© Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine
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