Friedhofsordnung
gültig ab 01.12.2025
gültig ab 01.12.2025
Die ausführliche Beschreibung können Sie hier lesen.
Zu beachten ist, dass nur noch Biournen zulässig sind.
Inhaltsverzeichnis:
I. Allgemeine Bestimmungen
§1 Bezeichnung und Zweck des Friedhofs
§2 Verwaltung des Friedhofs
II. Ordnungsvorschriften
§3 Verhalten auf dem Friedhof
§4 Veranstaltung von Trauerfeiern
§5 Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof
§6 Durchführung der Anordnungen
III. Bestattungsvorschriften
§7 Anmeldung der Bestattung
§8 Zuweisung der Grabstätten
§9 Verleihung des Nutzungsrechtes
§10 Ausheben und Schließen eines Grabes
§11 Größe der Gräber
§12 Ruhezeit
§13 Belegung
§14 Umbettungen
§15 Registerführung
IV. Grabstätten
§16 Einteilung der Gräber
§17 Nutzungsrechte
§18 Einzelgräber
§19 Familiengräber
§20 Urnengräber
§21 Verlängerung des Nutzungsrechtes
§22 Erlöschen des Nutzungsrechtes
§23 Wiederbelegung
§24 Rückerwerg
§25 Alte Rechte
§26 Wiesenerdgräber pflegearm
§27 Urnengräber pflegearm
§28 Urnengemeinschaftsanlage pflegefrei
V. Kirche und Friedhofskapelle
§29 Benutzung von Kirche und Friedhofskapelle
VI.Schlussbestimmungen
§30 Friedhofsgebühren
§31 Grabmal- und Bepflanzungsordnung
A. Gabmalordnung
B. Bepflanzungsordnung
§32 Allgemeines
§33 Inkrafttreten

Evang.-Luth. Pfarramt Töpen
Kirchstr. 3, 95183 Töpen
Tel. (0 92 95) 3 33
Fax (0 92 95) 92 18
E-Mail: Kontakt
Ein Geduldiger ist besser als ein Starker und wer sich selbst beherrscht, besser als einer, der Städte einnimmt.
Hier ist von den Heiligen Standhaftigkeit gefordert, hier sind gefordert, die festhalten an den Geboten Gottes und am Glauben an Jesus!
© Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine
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